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Titel: Lieferung von städtischen Wasserversorgungsanlagen als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 25.09.2024
Aktenzeichen: XI R 19/22
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25088716 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 3/2025, Seite 67

Lieferung von städtischen Wasserversorgungsanlagen als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung

– BFH, Urteil vom 25.09.2024 – XI R 19/22 –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Wasserversorgungsanlagen, die als Bauten auf fremdem Grund und Boden errichtet wurden, können an den Eigentümer oder einen Dritten geliefert werden.
  2. Erwirbt eine Stadt im Rahmen des Wechsels des Wasserversorgers die Wasserversorgungsanlagen vom alten Versorger zurück und liefert sie die Wasserversorgungsanlagen unmittelbar an den neuen Versorger mit der Verpflichtung weiter, sie bei Beendigung des neuen Vertrags von ihm erneut zurückzuerwerben, handelt sie nachhaltig.
  3. Soweit die Geschäftsveräußerung…
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