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Titel: Dauerhafte Sicherung des Anschlusses ohne Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit
Behörde / Gericht: OVG Sachsen-Anhalt
Datum: 14.10.2024
Aktenzeichen: 4 L 90/ 24
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25088720 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 3/2025, Seite 76

Dauerhafte Sicherung des Anschlusses ohne Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit

– OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.10.2024 – 4 L 90/24 –

Leitsatz des Gerichts:

Für die rechtliche und tatsächlich dauerhafte Sicherung des Hauptsammlers zur Begründung einer Vorteilslage i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG-LSA bedarf es keiner Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit, wenn dieser über ein im öffentlichen Eigentum stehendes Grundstück verläuft.

Zusammengefasster Sachverhalt:

Die Klägerin ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. …, Industrie- und Gewerbepark „H-Süd“, für die sie mit Bescheiden vom 12.12.2018…

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