Titel: Dauerhafte Sicherung des Anschlusses ohne Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit
Behörde / Gericht:
OVG Sachsen-Anhalt
Datum: 14.10.2024
Aktenzeichen: 4 L 90/ 24
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25088720
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 3/2025, Seite 76
Dauerhafte Sicherung des Anschlusses ohne Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit
– OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.10.2024 – 4 L 90/24 –
Leitsatz des Gerichts:
Für die rechtliche und tatsächlich dauerhafte Sicherung des Hauptsammlers zur Begründung einer Vorteilslage i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG-LSA bedarf es keiner Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit, wenn dieser über ein im öffentlichen Eigentum stehendes Grundstück verläuft.
Zusammengefasster Sachverhalt:
Die Klägerin ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. …, Industrie- und Gewerbepark „H-Süd“, für die sie mit Bescheiden vom 12.12.2018…