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Titel: Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15.12.2021 (BStBl 2021 I S.2483; verlängert durch das BMF-Schreiben vom 26.01.2023, BStBl 2023 I S.206) in Fällen von Verpachtungs-BgA von jPöR
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 14.01.2025
Aktenzeichen: IV C 2– S 2706/00063/ 001/187
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25088718 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 3/2025, Seite 74

Verlängerung der Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15.12.2021 (BStBl 2021 I S.2483; verlängert durch das BMF-Schreiben vom 26.01.2023, BStBl 2023 I S.206) in Fällen von Verpachtungs-BgA von jPöR

– BMF, Schreiben vom 14.01.2025 – IV C 2 – S 2706/00063/001/187 –

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die zeitliche Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15.12.2021 (a.a.O.) betreffend die in Rz. 15a und 17 enthaltenen Grundsätze für jPöR bis zum 31.12.2026 verlängert. Diese Verlängerung gilt allerdings nur, wenn die Norm des § 2b UStG für die jPöR noch keine Anwendung findet und für den betreffenden Verpachtungs- BgA bereits bis zum 31.12.2024 von der bisherigen Übergangregelung des BMF-Schreibens vom 15.12.2021 (a.a.O.; verlängert durch…

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