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Titel: Organschaft und Entnahmebesteuerung bei hoheitlicher Tätigkeit des Organträgers
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 29.08.2024
Aktenzeichen: V R 14/24 (V R 20/22; V R 40/19)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25088627 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 02/2025, Seite 42

Organschaft und Entnahmebesteuerung bei hoheitlicher Tätigkeit des Organträgers

– BFH, Urteil vom 29.08.2024 – V R 14/24 (V R 20/22; V R 40/19) –

Leitsätze des Gerichts:

  1. Die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers ist unionsrechtskonform (Anschluss an BFH-Urteil vom 18.01.2023 – XI R 29/22 (XI R 16/18), BFHE 279, 320).
  2. Entgeltliche Leistungen, die eine Organgesellschaft an den Organträger erbringt, sind entsprechend der bisherigen BFH-Rechtsprechung nichtsteuerbar.
  3. Erbringt eine Organgesellschaft Leistungen gegen Entgelt an den Organträger, lässt die Nichtsteuerbarkeit das Entgelt nicht entfallen, so dass…
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