Titel: Betriebsfortführung zu Gunsten eines Dritten kein Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 29.08.2024
Aktenzeichen: VR41/21
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25088628
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 2/2025, Seite 45
Betriebsfortführung zu Gunsten eines Dritten kein Umsatz im Rahmen einer Geschäftsveräußerung
– BFH, Urteil vom 29.08.2024 – V R 41/21 –
Leitsatz des Gerichts:
§ 1 Abs. 1a Satz 1 UStG beschränkt sich auf Leistungen, die zwischen dem Übertragenden und dem Übertragungsempfänger erbracht werden. Die Nichtsteuerbarkeit erfasst daher keine Umsätze, die an Dritte ausgeführt werden. Für solche kommt die Anwendung des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG lediglich dann in Betracht, wenn insoweit eine (weitere) Geschäftsveräußerung vorliegt.
Zusammengefasster Sachverhalt:
Die Klägerin, eine Gebietskörperschaft, war zunächst – zusammen mit einem Landkreis und einer Stadt – Mitglied…