Titel: Abzugskapital für Anschaffungs- und Herstellungskosten beim Übergang von einer Beitrags- hin zu einer Gebührenfinanzierung
Behörde / Gericht:
VG Cottbus
Datum: 18.07.2024
Aktenzeichen: 6K972/23
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25088631
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 2/2025, Seite 53
Abzugskapital für Anschaffungs- und Herstellungskosten beim Übergang von einer Beitrags- hin zu einer Gebührenfinanzierung
– VG Cottbus, Urteil vom 18.07.2024 – 6 K 972/23 –
Leitsätze der Redaktion:
Zwar kann der Einrichtungsträger sein Finanzierungssystem grundsätzlich jederzeit umgestalten und durch eine Änderung seines Satzungsrechts von einer Beitrags- oder Mischfinanzierung zu einer reinen oder stärkeren Gebührenfinanzierung übergehen. Der Wechsel von einer Beitrags- zu einer Gebührenfinanzierung kann nur unter Wahrung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des Vertrauensschutzes erfolgen, der im Fall der hypothetischen Festsetzungsverjährung das Vertrauen schützt, entsprechend dem…