Titel: Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 15.10.2024
Aktenzeichen: III B 24/24 (AdV)
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
25086235
ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 1/2025, Seite 20
Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage
– BFH, Beschluss vom 15.10.2024 – III B 24/24 (AdV) –
Leitsatz des Gerichts:
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist.
Zusammengefasster Sachverhalt:
Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Einkommensteuerbescheids für das Jahr 2021…