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Titel: Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 15.10.2024
Aktenzeichen: III B 24/24 (AdV)
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 25086235 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 1/2025, Seite 20

Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage

– BFH, Beschluss vom 15.10.2024 – III B 24/24 (AdV) –

Leitsatz des Gerichts:

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist.

Zusammengefasster Sachverhalt:

Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Einkommensteuerbescheids für das Jahr 2021…

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