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Titel: Abwasserabgabe, Abgabefreiheit, Niederschlagswasser, Begriff der Kanalisation
Behörde / Gericht: VG Augsburg
Datum: 16.09.2024
Aktenzeichen: Au 9 K 23.1917, Au 9 K 23.2206
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 24086176 ebenso Gemeindewirtschaft, Heft 12/2024, Seite 311

Abwasserabgabe, Abgabefreiheit, Niederschlagswasser, Begriff der Kanalisation

– VG Augsburg, Urteil vom 16.09.2024 – Au 9 K 23.1917, Au 9 K 23.2206 –

Leitsätze der Redaktion:

Die Abgabefreiheit nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayAbwAG setzt zunächst das Einleiten von Niederschlagswasser aus einer Kanalisation im Mischsystem voraus. Der Begriff „einer Kanalisation“ wird weder im Bayerischen Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes noch im Abwasserabgabengesetz des Bundes näher definiert. Nach Rechtsprechung und Literatur ist unter „einer Kanalisation“ ein Kanalsystem bzw. Kanalnetz zu verstehen, welches eine Gesamteinrichtung bildet. Da der…

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