(Teil-)Nichtigkeit der Satzung bei fehlender Ausnahme für nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete
VGH München, Beschluss vom 29.05.2018 – 4 ZB 17.1801
Leitsatz der Redaktion:
Enthält eine Zweitwohnungsteuersatzung keine Ausnahme für nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, verstößt sie zwar insoweit gegen Art. 6 Abs. 1 GG. Ausgehend von § 139 BGB kommt es für die Frage, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur Nichtigkeit einzelner Vorschriften führt, aber darauf an, ob die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 28.08.2009 - 9 B 40.08, NVwZ 2009, S. 255).
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