Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: (Teil-)Nichtigkeit der Satzung bei fehlender Ausnahme für nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete
Behörde / Gericht: VGH München
Datum: 29.05.2018
Aktenzeichen: 4 ZB 17.1801
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 19005013

(Teil-)Nichtigkeit der Satzung bei fehlender Ausnahme für nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete

VGH München, Beschluss vom 29.05.2018 – 4 ZB 17.1801

Leitsatz der Redaktion:

Enthält eine Zweitwohnungsteuersatzung keine Ausnahme für nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, verstößt sie zwar insoweit gegen Art. 6 Abs. 1 GG. Ausgehend von § 139 BGB kommt es für die Frage, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur Nichtigkeit einzelner Vorschriften führt, aber darauf an, ob die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 28.08.2009 - 9 B 40.08, NVwZ 2009, S. 255).

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche