Titel: Grundsatz der Einrichtungseinheit
Behörde / Gericht:
VGH München
Datum: 02.07.2019
Aktenzeichen: 20 ZB 18.1040
Gesetz: GO, VwGO
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
20005678
Grundsatz der Einrichtungseinheit
VGH München, Beschluss vom 02.07.2019 – 20 ZB 18.1040
Leitsatz der Redaktion:
Der Grundsatz der Einrichtungseinheit gilt nur für leitungsgebundene öffentliche Einrichtungen, welche in der Trägerschaft der jeweiligen Gemeinde stehen. Das gilt auch dann, wenn die betreffende Gemeinde Mitglied des Zweckverbandes ist, welcher in einem Teil des Gemeindegebietes eine öffentliche Wasserversorgungsanlage betreibt.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.