Titel: Eindeutige Willensbekundung zur Bildung eines Abrechnungsabschnitts
Behörde / Gericht:
VGH München
Datum: 09.07.2019
Aktenzeichen: 6 ZB 18.2370
Gesetz: KAG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Recht der kommunalen Betriebe
Dokumentennummer:
20005679
Eindeutige Willensbekundung zur Bildung eines Abrechnungsabschnitts
VGH München, Beschluss vom 09.07.2019 – 6 ZB 18.2370
Leitsätze der Redaktion:
Will die Gemeinde abweichend von der Regel den Ausbauaufwand nicht auf der Grundlage einer einzelnen Ortsstraße, sondern auf der eines (Abrechnungs-)Abschnitts ermitteln, setzt dies u.a. eine eindeutige Willensbekundung (»innerdienstlicher Ermessensakt«) zur Bildung eines Abrechnungsabschnitts voraus.
Ein Gehweg kann schon dann funktionsfähig sein, wenn er eine Mindestgehwegbreite von 75 cm aufweist.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.