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Titel: Sondervorteil bei einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück
Behörde / Gericht: VGH Hessen
Datum: 18.02.2020
Aktenzeichen: 5 A 1646/18
Gesetz: KAG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 20005965

Sondervorteil bei einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück

VGH Hessen, Beschluss vom 18.02.2020 – 5 A 1646/18

Leitsatz des Gerichts:

Ein Sondervorteil i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 4 Hess KAG ergibt sich auch bei einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück im Regelfall dann, wenn hinsichtlich Anlieger- und Hinterliegergrundstück Eigentümeridentität besteht und beide Grundstücke einheitlich genutzt werden.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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