Titel: Sondervorteil bei einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück
Behörde / Gericht:
VGH Hessen
Datum: 18.02.2020
Aktenzeichen: 5 A 1646/18
Gesetz: KAG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
20005965
Sondervorteil bei einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück
VGH Hessen, Beschluss vom 18.02.2020 – 5 A 1646/18
Leitsatz des Gerichts:
Ein Sondervorteil i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 4 Hess KAG ergibt sich auch bei einem nicht gefangenen Hinterliegergrundstück im Regelfall dann, wenn hinsichtlich Anlieger- und Hinterliegergrundstück Eigentümeridentität besteht und beide Grundstücke einheitlich genutzt werden.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.