Titel: Selbständigkeit einer Stichstraße
Behörde / Gericht:
VGH Hessen
Datum: 08.02.2017
Aktenzeichen: 5 B 3030/16
Gesetz: Hess. KAG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
18002167
Selbständigkeit einer Stichstraße
VGH Hessen, Beschluss vom 08.02.2017 – 5 B 3030/16
Leitsätze des Gerichts:
- Die Frage der anlagenmäßigen Selbstständigkeit einer Stichstraße gegenüber dem Hauptstraßenzug beantwortet sich aufgrund der natürlichen Betrachtungsweise.
Die unterschiedliche Verkehrsbedeutung von Stichstraße - zwangsläufig dem Anliegerverkehr dienend - und Hauptstraßenzug - überwiegend dem inner- oder überörtlichen Durchgangsverkehrs dienend - ist eines unter verschiedenen Kriterien zur Beantwortung der Frage nach der Selbstständigkeit der Stichstraße (ständige Rechtsprechung des Senats).
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.