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Titel: Rückerstattung von Ausbaubeiträgen
Behörde / Gericht: VGH Hessen
Datum: 25.11.2021
Aktenzeichen: 5 A 2103/20.Z
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 21006241

Rückerstattung von Ausbaubeiträgen

VGH Hessen, Beschluss vom 25.11.2020 - 5 A 2103/20.Z

Leitsätze des Gerichts:

  1. Straßenausbaubeitragsbescheide werden durch eine mit Rückwirkung versehene Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung regelmäßig nicht nichtig, sondern rechtswidrig.
  2. Soweit die Gemeinde im Rahmen der Korrespondenz über die Rückerstattung derartiger Beiträge den Rückerstattungsanspruch anerkennt, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob es sich dabei um ein kausales Schuldanerkenntnis oder ein einseitiges nicht rechtsgeschäftliches Anerkenntnis handelt.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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