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Titel: Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung
Behörde / Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof (in Kassel)
Datum: 12.01.2018
Aktenzeichen: 8 A 1485/13
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 18004874

Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung

VGH Hessen, Urteil vom 12.01.2018 – 8 A 1485/13

Leitsatz des Gerichts:

Bei defizitärer Haushaltslage muss eine Gemeinde alle Möglichkeiten zur Einnahmenbeschaffung ausschöpfen. Dies umfasst auch die Erhebung von Straßenbeiträgen und den Erlass der hierfür erforderlichen Straßenbeitragssatzung.

Die Kommunalaufsicht kann eine Gemeinde gemäß § 139 HGO zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung anweisen. Bei Nichterfüllung der Anweisung kann die Kommunalaufsicht im Wege der Ersatzvornahme nach § 140 HGO eine Straßenbeitragssatzung erlassen. Eine Androhung der kommunalaufsichtsrechtlichen Ersatzvornahme sieht das hessische Recht nicht vor.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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