Titel: Grundstücksbezogener Artzuschlag bei einem Bildungszentrum
Behörde / Gericht:
VGH Hessen
Datum: 18.12.2017
Aktenzeichen: 5 A 679/16
Gesetz: BauGB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
19004885
Grundstücksbezogener Artzuschlag bei einem Bildungszentrum
VGH Hessen, Urteil vom 18.12.2017 – 5 A 679/16
Leitsatz des Gerichts:
Ein Bildungszentrum, das seiner Art nach wie ein Tagungshotel betrieben wird, ist straßenbeitragsrechtlich als gewerbliche Grundstücksnutzung zu qualifizieren. Bei entsprechender satzungsrechtlicher Grundlage ist in diesem Fall der Eigentümer auch in anderen als Gewerbe-, Industrie-, Kern- und Sondergebieten zu einem grundstücksbezogenen Artzuschlag heranzuziehen.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.