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Titel: Grundgebühr als Festgebühr unabhängig vom Umfang einer möglichen Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung
Behörde / Gericht: VGH Hessen
Datum: 31.07.2018
Aktenzeichen: 5 C 1771/17.N
Gesetz: KAG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer: 19005026

Grundgebühr als Festgebühr unabhängig vom Umfang einer möglichen Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung

VGH Hessen, Beschluss vom 31.07.2018 – 5 C 1771/17.N

Leitsatz des Gerichts:

§ 10 Abs. 3 Satz 4 Hess KAG erlaubt neben der Erhebung einer verbrauchsabhängigen Benutzungsgebühr auch die Erhebung einer Grundgebühr zur Abdeckung der festen Vorhaltekosten der öffentlichen Einrichtung.

Auch für die Bemessung der Grundgebühr bedarf es eines Maßstabs, der an der Vorhalteleistung und an Art und Umfang der abrufbaren Leistung auszurichten ist.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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