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Titel: Getrennte Parkstreifen als Verbesserung; Berücksichtigung von Kostenersparnissen bei Erneuerungs- oder Neuverlegungsarbeiten an Leitungen im Straßenkörper
Behörde / Gericht: VGH Hessen
Datum: 28.12.2016
Aktenzeichen: 5 B 2486/16
Gesetz: Hess KAG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Sonstiges Kommunalrecht, Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer: 18002143

Getrennte Parkstreifen als Verbesserung; Berücksichtigung von Kostenersparnissen bei Erneuerungs- oder Neuverlegungsarbeiten an Leitungen im Straßenkörper

VGH Hessen, Beschluss vom 28.12.2016 – 5 B 2486/16

Leitsätze des Gerichts:

  1. Beim Ausbau einer Straße erfüllt das erstmalige Anlegen von räumlich von der Fahrbahn getrennten Parkstreifen grundsätzlich den Beitragstatbestand der Verbesserung.
  2. Bei der Erhebung von Vorausleistungen steht der Kommune bei der Prognose des endgültigen Herstellungsaufwands ein sachangemessener Einschätzungsspielraum zu.
  3. Werden aus Anlass des Um- oder Ausbaus einer Straße Erneuerungs- oder Verbesserungsarbeiten an Leitungen im Straßenkörper vorgenommen, müssen daraus resultierende Synergieeffekte als Kostenersparnis dem beitragsfähigen Aufwand des Straßenausbaus zugute gebracht werden.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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