Titel: Getrennte Parkstreifen als Verbesserung; Berücksichtigung von Kostenersparnissen bei Erneuerungs- oder Neuverlegungsarbeiten an Leitungen im Straßenkörper
Behörde / Gericht:
VGH Hessen
Datum: 28.12.2016
Aktenzeichen: 5 B 2486/16
Gesetz: Hess KAG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Sonstiges Kommunalrecht,
Sonstiges Steuerrecht
Dokumentennummer:
18002143
Getrennte Parkstreifen als Verbesserung; Berücksichtigung von Kostenersparnissen bei Erneuerungs- oder Neuverlegungsarbeiten an Leitungen im Straßenkörper
VGH Hessen, Beschluss vom 28.12.2016 – 5 B 2486/16
Leitsätze des Gerichts:
- Beim Ausbau einer Straße erfüllt das erstmalige Anlegen von räumlich von der Fahrbahn getrennten Parkstreifen grundsätzlich den Beitragstatbestand der Verbesserung.
- Bei der Erhebung von Vorausleistungen steht der Kommune bei der Prognose des endgültigen Herstellungsaufwands ein sachangemessener Einschätzungsspielraum zu.
- Werden aus Anlass des Um- oder Ausbaus einer Straße Erneuerungs- oder Verbesserungsarbeiten an Leitungen im Straßenkörper vorgenommen, müssen daraus resultierende Synergieeffekte als Kostenersparnis dem beitragsfähigen Aufwand des Straßenausbaus zugute gebracht werden.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.