Titel: Gemeinsamer Teilflächennutzungsplan Windkraft im Odenwaldkreis nicht genehmigt
Behörde / Gericht:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof (in Kassel)
Datum: 26.08.2019
Aktenzeichen: 4 A 2426/17
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
19005369
Gemeinsamer Teilflächennutzungsplan Windkraft im Odenwaldkreis nicht genehmigt
VGH Kassel, Urteil vom 26.08.2019 - 4 A 2426/17
Leitsatz der Redaktion:
Die Zielvorgaben des Landesentwicklungsplanes zum Abstand zwischen Windenergieanlagen und Siedlungsbereichen sind ausschließlich Vorgaben für die Regionalplanung. Sie dürfen nicht von der Gemeinde als hartes Tabukriterium aufgestellt und damit einer gemeindlichen Abwägung entzogen werden. Die Gemeinde muss sich vielmehr im Einzelfall mit der Frage auseinandersetzen, welcher Abstand zwischen Windkraftanlagen und Siedlungsbereichen jeweils angemessen ist.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.