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Titel: Feinschicht als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Fahrbahndecke
Behörde / Gericht: VGH Hessen
Datum: 20.07.2016
Aktenzeichen: 5 A 461/16.Z
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 17001897

Feinschicht als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Fahrbahndecke

VGH Hessen, Beschluss vom 20.07.2016 – 5 A 461/16.Z

Leitsatz des Gerichts.

Ist in einer Erschließungsbeitragssatzung als Merkmal der endgültigen Herstellung die Fahrbahn mit Unterbau und Decke genannt, gehört zur endgültigen Herstellung der Fahrbahndecke auch die abschließende Feinschicht.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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