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Titel: Einheitliche Grundgebühr bei gesplitteten Abwassergebühren
Behörde / Gericht: VGH Hessen
Datum: 28.08.2017
Aktenzeichen: 5 A 2906/16
Gesetz: Hess KAG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer: 18002114

Einheitliche Grundgebühr bei gesplitteten Abwassergebühren

VGH Hessen, Urteil vom 28.08.2017 – 5 A 2906/16

Leitsätze des Gerichts:

Der Maßstab zur Bemessung einer einheitlichen Grundgebühr für die Vorhaltung der Abwasseranlagen für die Beseitigung von Niederschlagswasser und Schmutzwasser nach der Fläche des angeschlossenen Grundstücks oder der angeschlossenen Fläche des Grundstücks ist hinsichtlich der Vorhaltung der Anlagen zur Beseitigung von Schmutzwasser ungeeignet.

Es bleibt offen, ob eine einheitliche Grundgebühr bei gesplitteten Benutzungsgebühren für Niederschlagswasser und Schmutzwasser rechtlich möglich ist.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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