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Titel: Zeitliche Obergrenze der Beitragserhebung bei Wasserversorgungsbeitrag; Entstehen der Beitragsschuld
Behörde / Gericht: VGH Baden-Württemberg
Datum: 31.03.2014
Aktenzeichen: 2 S 2366/13
Gesetz: KAG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Rechtsstand: nachfolgend BVerwG 9 B 49.14 wg. Nichtzulassung der Revision
Dokumentennummer: 17002035

Zeitliche Obergrenze der Beitragserhebung bei Wasserversorgungsbeitrag; Entstehen der Beitragsschuld

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.3.2014 -2 S 2366/13

Leitsätze des Gerichts:

  1. Für das Entstehen der abstrakten Beitragsschuld ist es unschädlich, wenn die tatsächliche Anschlussmöglichkeit schon vor dem Inkrafttreten einer Wasserversorgungssatzung bestanden hat.
  2. Eine absolute zeitliche Obergrenze der Beitragserhebung kann sich nur auf die Zeiträume beziehen, in denen es überhaupt dem Grunde nach eine öffentlich-rechtliche Beitragspflicht gegeben hat, und nicht auf solche Zeiträume, in denen eine Beitragserhebung rechtlich gar nicht möglich gewesen wäre, weil die Entgeltzahlung privatrechtlich geregelt war. Dies gilt jedenfalls dann, wenn auch die Erhebung eines privatrechtlichen Entgelts in der Vergangenheit mangels des Zustandekommens eines Vertragsverhältnisses nicht möglich gewesen wäre (Abgrenzung zu BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - NVwZ 2013, 1004).

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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