Titel: Heranziehung von Miterben zur Zweitwohnungssteuer
Behörde / Gericht:
VGH Baden-Württemberg
Datum: 01.04.2022
Aktenzeichen: 2 S 3636/21
Gesetz: KAG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
23071398
Heranziehung von Miterben zur Zweitwohnungssteuer
– VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.04.2022 – 2 S 3636/21 –
Leitsatz des Gerichts:
Mitglieder einer Erbengemeinschaft können eine zum Nachlass gehörende Wohnung innehaben und zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, ohne dass es darauf ankommt, ob und inwiefern sie sich über die Nutzung der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf geeinigt haben.
Auch Mitglieder einer Erbengemeinschaft haben grundsätzlich die für die Zweitwohnungsbesteuerung erforderliche (gemeinschaftliche) tatsächliche Verfügungsmacht und rechtliche Verfügungsbefugnis.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.