Titel: Verlängerung einer teilweise fertig gestellten Erschließungsanlage
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 25.03.2019
Aktenzeichen: 6 ZB 18.1416
Gesetz: KAG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
20005631
Verlängerung einer teilweise fertig gestellten Erschließungsanlage
VGH Bayern, Beschluss vom 25.03.2019 – 6 ZB 18.1416
Leitsatz der Redaktion:
Ein einheitlich erscheinender Straßenzug kann in zwei jeweils selbständig zu betrachtende Erschließungsanlagen zerfallen, insbesondere wenn eine schon endgültig hergestellte Anbaustraße nachträglich um eine zuvor nicht angelegte Teilstrecke verlängert wird. War der gesamte Straßenzug hingegen bereits angelegt und zur verkehrsmäßigen Erschließung der Anliegergrundstücke benutzbar, aber nur auf einer Teilstrecke fertiggestellt, scheidet eine rechtliche Verselbständigung aus.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.