Kostenübernahmevereinbarung durch einen städtebaulichen Vertrag zur Minderung der sonstigen Erschließungsbeiträge
VGH Bayern, Urteil vom 06.06.2019 – 6 B 19.246
Leitsatz der Redaktion:
Für das bundesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht ist zwar strittig, ob das Gesetz den Gemeinden per Kostenübernahmevereinbarung durch einen städtebaulichen Vertrag einen (dritten) Weg zur Refinanzierung von Erschließungsaufwendungen neben der Erhebung von Erschließungsbeiträgen oder durch Erschließungsvertrag eröffnet. Der bayerische Landesgesetzgeber hat hingegen in Art. 5a Abs. 4 KAG (ursprünglich Art. 5a Abs. 2 KAG i.d.F. des Änderungsgesetzes vom 25.07.2002, GVBl. S. 322) eine solche vertragliche Übernahme erschließungsbeitragsfähiger Aufwendungen im Rahmen städtebaulicher Verträge ausdrücklich zugelassen und dabei die entsprechende Geltung des § 11 BauGB angeordnet.
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