Titel: E-Ladesäulen auf öffentlichen Verkehrsflächen bedürfen keiner Baugenehmigung
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 13.07.2018
Aktenzeichen: 8 CE 18.1071
Gesetz: BayStrWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Sonstiges Kommunalrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
18002183
E-Ladesäulen auf öffentlichen Verkehrsflächen bedürfen keiner Baugenehmigung
VGH Bayern, Beschluss vom 13.07.2018 - 8 CE 18.1071
Leitsatz des Gerichts:
Ladesäulen zum Aufladen von Elektromobilen auf öffentlichem Straßengrund stellen regelmäßig Verkehrsanlagen dar, die der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dienen, und sind damit Zubehör i.S. des Art. 2 Nr. 3 BayStrWG.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.