Titel: Duldungspflicht kommunaler Wasserleitungen
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 08.03.2019
Aktenzeichen: 4 CE 18.2597
Gesetz: BGB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Recht der kommunalen Betriebe,
Wasserrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
20005419
Duldungspflicht kommunaler Wasserleitungen
VGH Bayern, Beschluss vom 08.03.2019 – 4 CE 18.2597
Leitsatz der Redaktion:
Die satzungsrechtlichen Duldungspflichten können den Erlass einer »Notduldungsanordnung« rechtfertigen, mit der dem Betroffenen aufgegeben wird, den Verbleib einer rechtswidrig in seinem Grundstück befindlichen Wasser- bzw. Abwasserleitung für den Übergangszeitraum hinzunehmen, den der Einrichtungsträger für eine Leitungsverlegung benötigt.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.