Titel: Absetzung einer geschlossenen Ortslage vom freien Gelände
Behörde / Gericht:
VGH Bayern
Datum: 28.03.2019
Aktenzeichen: 6 ZB 19.60
Gesetz: KAG, BayStrWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Kommunales Haushaltsrecht
Dokumentennummer:
20005632
Absetzung einer geschlossenen Ortslage vom freien Gelände
VGH Bayern, Beschluss vom 28.03.2019 – 6 ZB 19.60
Leitsatz der Redaktion:
Eine Stichstraße, die auch bei Anlegung des gebotenen weitläufigen Betrachtungsrahmens nicht innerhalb der geschlossenen Ortslage i.S.d. Art. 46 Nr. 2, Art. 4 Abs. 1 Satz 2, 3 BayStrWG verläuft, kann nicht Gegenstand beitragsfähiger Straßenausbaumaßnahmen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG a.F. sein.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.