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Titel: Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen beim Kauf einer Photovoltaikanlage
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 09.10.2013
Aktenzeichen: VIII ZR 318/12
Gesetz: BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 14002583

Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen beim Kauf einer Photovoltaikanlage

BGH Urteil vom 9.10.2013 – VIII ZR 318/12

Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit der Komponenten einer Photovoltaikanlage, die der Käufer auf dem bereits vorhandenen Dach einer Scheune angebracht hat, um durch Einspeisung des erzeugten Solarstroms Einnahmen zu erzielen, unterliegen der zweijährigen Verjährung. Dies hat der BGH mit Urteil vom 9.10.2013 - VIII ZR 318/12 entschieden und im vorliegenden Fall die Klageansprüche als verjährt angesehen, weil die Ansprüche nicht der längeren - fünfjährigen - Verjährung für Bauwerke unterliegen. So führt der BGH aus, dass die auf dem Dach der Scheune errichtete Photovoltaikanlage selbst kein Bauwerk ist. Bauwerk ist allein die Scheune, auf deren Dach die Anlage montiert wurde. Für die Scheune sind die Solarmodule jedoch nicht verwendet worden. Sie waren weder Gegenstand von Erneuerungs- oder Umbauarbeiten an der Scheune, noch sind sie für deren Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit von Bedeutung. Vielmehr dient die Anlage eigenen Zwecken; denn sie soll Strom erzeugen und dem Käufer dadurch eine zusätzliche Einnahmequelle (Einspeisevergütung) verschaffen. Um diesen Zweck zu erfüllen, hätte die Anlage auch auf jedem anderen Gebäude angebracht werden können.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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