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Titel: Verbraucherpreisindex: Turnusmäßige Überarbeitung – neues Basisjahr ab Januar 2013
Datum: 01.03.2013
Artikeltyp: Im Focus
Kategorien: Zivilrecht
Dokumentennummer: 13001933

Verbraucherpreisindex: Turnusmäßige Überarbeitung – neues Basisjahr ab Januar 2013

Der Verbraucherpreisindex wird in fünfjährigem Abstand einer turnusmäßigen Überarbeitung unterzogen, das heißt, es werden der Indexberechnung aktuellere Verbrauchsgewohnheiten der privaten Haushalte zugrunde gelegt. Dieser Termin wird auch für die systematische Überarbeitung des Erhebungskataloges und für methodische Änderungen genutzt. Im Januar 2013 erfolgte die Umstellung von der bisherigen Basis 2005 auf das Basisjahr 2010. Damit verbunden ist eine Neuberechnung der Ergebnisse ab Januar 2010, die am 20.2.2013 veröffentlicht wurden. Das neue Wägungsschema bleibt bis zur nächsten turnusmäßigen Überarbeitung konstant. Um Probleme bei der Umstellung auf ein neues Basisjahr zu reduzieren, empfiehlt das Statistische Bundesamt bei Verträgen mit Wertsicherungsklauseln auf eine Veränderung in Prozent - nicht in Punkten - abzustellen. In solchen Fällen spiele das Basisjahr keine Rolle. Darüber hinaus führen Formulierungen wie »der zum 1.1.2000 gültige Index« häufig zu auslegungsbedingten Rechtsstreitigkeiten und sollten vermieden werden. Verbraucherpreisindizes werden für Kalendermonate und Jahre berechnet, nicht aber für Stichtage. Das Statistische Bundesamt stellt unter www.destatis.de weitere Informationen zur turnusmäßigen Überarbeitung des Verbraucherpreisindex zur Verfügung.

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