Zum Anerkenntnis von EEG-Förderansprüchen und Prüfungsbefugnis von Anspruchsvoraussetzungen durch Netzbetreiber und Gerichte
– OLG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2022 – 3 U 384/20 –
Leitsatz des Gerichts:
Bestehen anfänglich zwischen Netzbetreiber und Kraftwerksbetreiber keine Zweifel oder Meinungsverschiedenheiten über das Vorliegen der Voraussetzungen einer erhöhten Einspeisevergütung, so stellt die vorbehaltlose Zahlung des Netzbetreibers auch auf ein Anschreiben des Kraftwerksbetreibers mit der Bitte um Prüfung und Zahlung der erhöhten Vergütung kein konkludentes deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar.
Leitsatz der Redaktion:
Eine Bescheinigung eines Umweltgutachters zum Vorliegen der Voraussetzungen über die erhöhte Einspeisevergütung nach § 23 Abs. 5 EEG 2009 ist jeglicher Kontrolle entzogen.
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