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Titel: Gasliefervertrag mit Preisgarantie
Datum: 20.10.2022
Aktenzeichen: I 26 W 6/22
Gesetz: EnWG, ZPO
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 22006499

Gasliefervertrag mit Preisgarantie

– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2022 – I 26 W 6/22 –

Leitsatz des Gerichts:

Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist mit Blick auf den vorläufigen Charakter des einstweiligen Verfügungsver­fahrens als summarisches Erkenntnisverfahren nur unter besonderen, engen Voraussetzungen zulässig. Deshalb setzt der Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Inhalt, eine im Rahmen eines Energielieferungsvertrages (hier: Gas) von dem Lieferanten nach Ablauf einer Preisgarantie ein­seitig erklärte Preisanpassung für unwirksam zu erklären, eine anderenfalls eintretende existentielle, irreparable Schä­digung des Antragstellers voraus.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

 

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