Titel: Gasliefervertrag mit Preisgarantie
Datum: 20.10.2022
Aktenzeichen: I 26 W 6/22
Gesetz: EnWG, ZPO
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
22006499
Gasliefervertrag mit Preisgarantie
– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2022 – I 26 W 6/22 –
Leitsatz des Gerichts:
Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist mit Blick auf den vorläufigen Charakter des einstweiligen Verfügungsverfahrens als summarisches Erkenntnisverfahren nur unter besonderen, engen Voraussetzungen zulässig. Deshalb setzt der Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Inhalt, eine im Rahmen eines Energielieferungsvertrages (hier: Gas) von dem Lieferanten nach Ablauf einer Preisgarantie einseitig erklärte Preisanpassung für unwirksam zu erklären, eine anderenfalls eintretende existentielle, irreparable Schädigung des Antragstellers voraus.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.