Titel: Keine vergabefreie Übernahme von Inhouse-Aufträgen bei nachträglichem Wegfall der Vergabevoraussetzungen
Behörde / Gericht:
EuGH in Luxemburg
Datum: 12.05.2022
Aktenzeichen: RS. C 719/20 – Lerici
Gesetz: GWB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Vergaberecht
Dokumentennummer:
22006476
Keine vergabefreie Übernahme von Inhouse-Aufträgen bei nachträglichem Wegfall der Vergabevoraussetzungen
– EuGH, Urteil vom 12.05.2022 – RS. C‑719/20 – Lerici –
Leitsätze der Redaktion:
- Das EU-Vergaberecht lehnt eine Beschaffungspraxis ab, wonach ein Inhouse-Auftrag automatisch vom Rechtsnachfolger fortgeführt wird, ohne dass der öffentliche Auftraggeber am Rechtsnachfolger beteiligt ist und auch keine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübt.
- Die vergabefreie Änderung eines Inhouse-Auftrages wegen einer Unternehmensumstrukturierung i.S.d. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b) GWB scheidet aus, wenn die Inhouse-Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.