Titel: Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 25.11.2021
Aktenzeichen: V R 45/20
Gesetz: UStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
22006470
Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
BFH, Urteil vom 25.11.2021 – V R 45/20 –
Leitsätze des Gerichts:
Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.
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