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Titel: Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 25.11.2021
Aktenzeichen: V R 45/20
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 22006470

Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe

BFH, Urteil vom 25.11.2021 – V R 45/20 –

Leitsätze des Gerichts:

Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Ent­gelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unent­geltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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