Titel: Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung
Behörde / Gericht:
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (in Schleswig)
Datum: 10.06.2021
Aktenzeichen: 2 KN 2/19
Gesetz: WHG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Sonstiges Kommunalrecht,
Wasserrecht
Dokumentennummer:
22006464
Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung
– OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.06.2021 – 2 KN 2/19 –
Leitsätze des Gerichts:
- Ein Gewässer kann nicht zugleich Bestandteil einer Abwassereinrichtung sein (Ablehnung der sog. Zwei-Naturen-Theorie oder Zwei-Funktionen-Theorie).
- Die durch Satzung bestimmte Einbeziehung von offenen und geschlossenen Gräben in die öffentliche Abwassereinrichtung setzt den Verlust der Gewässereigenschaft nach Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungs-/-genehmigungsverfahrens gemäß § 68 WHG voraus; die anschließende Widmung zum Bestandteil der Einrichtung ist nicht formgebunden und kann auch konkludent erfolgen.
- Ob es sich bei einem offenen oder geschlossenen Graben (weiterhin) um ein Gewässer handelt, lässt sich nur anhand einer einzelfallorientierten Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse beurteilen.
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