Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 15.12.2021
Aktenzeichen: XI R 30/19
Gesetz: UStG, MwStSystRL
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 22006462

EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

– BFH, EuGH-Vorlage vom 15.12.2021 – XI R 30/19 –

Leitsätze des Gerichts:

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

  1. Übt unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine Gemeinde, die aufgrund einer kommunalen Satzung von Besuchern, die sich in der Gemeinde aufhalten (Kurgäste), für die Bereitstellung von Kureinrichtungen (z.B. Kurpark, Kurhaus, Wege) eine »Kurtaxe« (in Höhe eines bestimmten Betrages pro Aufenthaltstag) erhebt, mit der Bereitstellung der Kureinrichtungen an die Kurgäste gegen Kurtaxe auch dann eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S.d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL aus, wenn die Kureinrichtungen ohnehin für jedermann (und daher z.B. auch für nicht kurtaxepflichtige Einwohner oder andere nicht kurtaxepflichtige Personen) frei zugänglich sind?
  2. Falls die Frage 1 bejaht wird: Ist unter den o.g. Umstän­den des Ausgangsverfahrens bei der Prüfung, ob die Be­handlung der Gemeinde als Nicht-Steuerpflichtige zu »grö­ßeren Wettbewerbsverzerrungen« i.S.d. Art. 13 Abs. 1 Unter­abs. 2 MwStSystRL führen würde, der räumlich relevante Markt nur das Gemeindegebiet?

Bitte die EuGH-Vorlage über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche