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Titel: BNetzA: Pressebericht über Bußgelderlass mit voller Namensnennung des Unternehmens?
Behörde / Gericht: Verwaltungsgericht Köln
Datum: 17.11.2023
Aktenzeichen: 1 K 3664/21
Gesetz: GG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 24082144

BNetzA: Pressebericht über Bußgelderlass mit voller Namensnennung des Unternehmens?

- VG Köln vom 17. 11. 2023 – 1 K 3664/21 -

Leitsatz der Redaktion:

Eine Pressemitteilung der Bundesnetzagentur über den Erlass eines Bußgeldes mit voller namentlicher Nennung des betroffenen Unternehmens ist eine Verletzung der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG. Eine solche Veröffentlichung hat eine anprangernde Wirkung, die den Sanktionscharakter des Bußgeldes verstärkt, wenn nicht sogar übertrifft.

Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.

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