Titel: BNetzA: Pressebericht über Bußgelderlass mit voller Namensnennung des Unternehmens?
Behörde / Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Datum: 17.11.2023
Aktenzeichen: 1 K 3664/21
Gesetz: GG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Verfassungsrecht,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
24082144
BNetzA: Pressebericht über Bußgelderlass mit voller Namensnennung des Unternehmens?
- VG Köln vom 17. 11. 2023 – 1 K 3664/21 -
Leitsatz der Redaktion:
Eine Pressemitteilung der Bundesnetzagentur über den Erlass eines Bußgeldes mit voller namentlicher Nennung des betroffenen Unternehmens ist eine Verletzung der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG. Eine solche Veröffentlichung hat eine anprangernde Wirkung, die den Sanktionscharakter des Bußgeldes verstärkt, wenn nicht sogar übertrifft.
Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.