Titel: Kleinwindenergieanlagen für Eigenbedarf im Außenbereich privilegiert
Datum: 27.02.2023
Aktenzeichen: Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.
Gesetz: BauGB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
23071404
Kleinwindenergieanlagen für Eigenbedarf im Außenbereich privilegiert
- VG Koblenz Urteil vom 27.02.2023 – 1 K 604/22.KO
Leitsatz der Redaktion:
Kleinwindenergieanlagen (KWA) können als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zugelassen werden, unabhängig von der Frage, ob der mit ihnen produzierte Strom zum Eigenbedarf verwendet oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Sie sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert, weil sie der Nutzung der Windenergie dienen.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.