Titel: Nachträgliche Korrektur von Schätzwerten und Zählerablesung
Behörde / Gericht:
Amtsgericht München
Datum: 19.03.2024
Aktenzeichen: 172 C 12407/23
Gesetz: BGB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
24082162
Nachträgliche Korrektur von Schätzwerten und Zählerablesung
- AG München, Urteil vom 19. 03. 2024 – 172 C 12407/23 -
Leitsatz der Redaktion:
Energieanbieter dürfen falsche Schätzwerte nachträglich korrigieren.
Hinweis der Redaktion:
Die Begründung liegt noch nicht vor, lediglich eine Pressemeldung des Gerichts. Sobald die Entscheidungsgründe veröffentlicht sind, werden diese im Portal eingestellt.
Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.