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Titel: Haftung eines Wasserversorgungsunternehmens bei Wasserrohrbruch: Haftungsausschluss bei Entstehung des Schadens innerhalb des Gebäudes
Behörde / Gericht: Amtsgericht Mannheim
Datum: 12.12.2013
Aktenzeichen: 3 C 137/13
Gesetz: HaftpglG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Wasserrecht, Zivilrecht
Rechtsstand: Berufung eingelegt
Dokumentennummer: 14002969

Haftung eines Wasserversorgungsunternehmens bei Wasserrohrbruch: Haftungsausschluss bei Entstehung des Schadens innerhalb des Gebäudes

AG Mannheim, Urteil vom 12.12.2013 – 3 C 137/13

Leitsatz des Gerichts:

Tritt ein Wasserrohrbruch in der Außenwand eines Gebäudes zutage, ist eine Ersatzpflicht nach § 2 Abs. 1 HaftPflG gegen den Betriebsinhaber der Wasserleitungsanlage ausgeschlossen, da der Schaden innerhalb des Gebäudes entstanden ist (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 HaftPflG).

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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