Titel: Haftung eines Wasserversorgungsunternehmens bei Wasserrohrbruch: Haftungsausschluss bei Entstehung des Schadens innerhalb des Gebäudes
Behörde / Gericht:
Amtsgericht Mannheim
Datum: 12.12.2013
Aktenzeichen: 3 C 137/13
Gesetz: HaftpglG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Wasserrecht,
Zivilrecht
Rechtsstand:
Berufung eingelegt
Dokumentennummer:
14002969
Haftung eines Wasserversorgungsunternehmens bei Wasserrohrbruch: Haftungsausschluss bei Entstehung des Schadens innerhalb des Gebäudes
AG Mannheim, Urteil vom 12.12.2013 – 3 C 137/13
Leitsatz des Gerichts:
Tritt ein Wasserrohrbruch in der Außenwand eines Gebäudes zutage, ist eine Ersatzpflicht nach § 2 Abs. 1 HaftPflG gegen den Betriebsinhaber der Wasserleitungsanlage ausgeschlossen, da der Schaden innerhalb des Gebäudes entstanden ist (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 HaftPflG).
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