Titel: Zählernummer-Verwechslung: Kein Vertrag mit Strom-Grundversorger
Datum: 28.04.2022
Aktenzeichen: 29 C 903/21
Gesetz: EnWG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht
Dokumentennummer:
22006500
Zählernummer-Verwechslung: Kein Vertrag mit Strom-Grundversorger
- AG Frankfurt, Urteil vom 28.04.2022 – 29 C 903/21 -
Leitsatz der Redaktion:
Schließt ein Verbraucher irrtümlich einen Stromlieferungsvertrag mit einem Wahlversorger für eine fremde Zählernummer ab, kommt kein Vertrag mit dem Grundversorger zustande für den tatsächlich entnommenen Strom, der über den (richtigen) Zähler fließt.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.