Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Photovoltaik- und KWK-Anlagen; Abschaffung des Eigenverbrauchsbonus nach § 33 Abs. 2 EEG durch die EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012; BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012, XI R 3/10
BMF, Schreiben vom 19.12.2014 - IV D 2 - S 7124/12/10001-02, DOK 2014/0763346
Mit Schreiben vom 19.12.2014 - IV D 2 - S 7124/12/10001-02 nimmt das BMF insbesondere Stellung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen, die seit dem 1.April 2012 in Betrieb genommen sind, sowie von KWK-Anlagen. Das BMF berücksichtigt dabei die u.a. Umsetzung des Urteils des BFH vom 12.12.2012 - XI R 3/10 (DokNr. 13001963). Neben dem Wegfall des Eigenverbrauchsbonus nach § 33 Abs. 2 EEG für dezentral verbrauchten Strom aus Photovoltaikanlagen durch die EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012, behandelt das BMF-Schreiben die Ausgleichszahlungen zwischen Netzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern nach § 35 EEG als Folge der Direktvermarktung (Marktprämienmodell oder Grünstromprivileg) durch die Anlagenbetreiber. Zudem wird auf die Wiederverkäufereigenschaft des Anlagenbetreibers eingegangen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert. Eine nähere Besprechung des BMF-Schreibens folgt in einem der nächsten Hefte der Versorgungswirtschaft.
Bitte das Schreiben über unten stehenden Link öffnen.