Steuerliche Behandlung von Reisekosten bei beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2012
BMF-Schreiben vom 17.12.2011 - IV C 5 - S 2353/08/10006, DOK 2011/0977089 -
Mit Schreiben vom 17.12.2011 hat das BMF die steuerlich anerkannten Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen bekannt gemacht. Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend; dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug. Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.
Bitte das Schreiben über unten stehenden Link öffnen.