Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV)
Die NELEV regelt seit dem 01.07.2017 die Verfahren zum Nachweis der Einhaltung der allgemeinen technischen Mindestanforderungen i.S.d. § 19 EnWG für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen und Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie. Sie soll damit auch der Vermeidung einer Regelungslücke vor dem Hintergrund der bis Ende Juni 2017 befristeten Anwendbarkeit der Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV) dienen.
Die SDLWindV ist ab diesem Zeitpunkt gemäß § 9 Abs. 6 EEG 2017 bei Windenergieanlagen nicht mehr verbindlich anzuwenden. Die SDLWindV war bislang für das Nachweisverfahren und die Vergütung ausschließlich von Windenergieanlagen maßgeblich. Die NELEV gilt dahingegen für alle dezentralen Erzeugungsarten (z.B. Windenergie, PV, Verbrennungskraftmaschinen, Wasserkraft) und für Speicher. In der Handlungsempfehlung des BDEW vom 14.06.2017 wird ausgeführt, dass auch der Wegfall der verpflichtenden Anwendung der SLDWindV nichts am Charakter der Anforderung als allgemein anerkannte Regel der Technik ändere. Diese könne deshalb weiterhin herangezogen werden.
Mit dem Erlass der NELEV soll zudem ein nationaler Ausgestaltungsspielraum genutzt werden, der durch die EU-Verordnung 2016/631 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger eingeräumt wird. Die EU-Verordnung vom 14.04.2016 regelt allgemeine Anforderungen an bestimmte Erzeugungsanlagen sowie den Nachweis dieser Anforderungen.