Titel: Tankgutscheine als sozialversicherungspflichtiges Entgelt
Behörde / Gericht:
Bundessozialgericht Kassel (BSG)
Datum: 23.02.2021
Aktenzeichen: B 12 R 21/18 R
Gesetz: EStG, SGB
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Lohnsteuerrecht
Dokumentennummer:
21006224
Tankgutscheine als sozialversicherungspflichtiges Entgelt
BSG, Urteil vom 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R
Leitsatz der Redaktion:
Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten Pkw, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und unterliegen der Beitragspflicht.
Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.