SINTEG-Verordnung in Kraft getreten
Die SINTEG-Verordnung vom 14.06.2017 regelt den notwendigen Rahmen für Teilnehmer des vom BMWi betriebenen Förderprogramms „Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende“, dessen Förderbekanntmachung am 03.02.2015 im Bundesanzeiger (BAnz AT 03.02.2015 B1) veröffentlicht worden ist. Sie regelt insbesondere die Erstattung von wirtschaftlichen Nachteilen, die Teilnehmern aufgrund der Projekttätigkeit entstehen. Die Verordnung ist am 20.06.2017 verkündet worden (BGBl I. 2017 S. 1653). Sie gilt vom Tag nach der Verkündung bis zum 30.06.2022.
Ziel des Förderprogramms »Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende« (SINTEG) ist die intelligente Vernetzung von Erzeugung und Verbrauch durch den Einsatz innovativer Netztechnologien und -betriebskonzepte. In großflächigen Modellregionen soll die Realisierbarkeit einer klimafreundlichen, sicheren und effizienten Stromversorgung bei hohen Anteilen fluktuierender Stromerzeugung aus Wind und Photovoltaik demonstriert werden. Die Bundesregierung fördert die ausgewählten Regionen mit insgesamt bis zu 230 Mio. Euro über vier Jahre. Die Lösungen aus diesen Schaufensterregionen sollen anschließend als »Blaupause« für eine breite Umsetzung in Deutschland dienen.