Titel: Mehr Rechtssicherheit für Betriebe bei beanstandungsfreien Betriebsprüfungen
Behörde / Gericht:
Bundessozialgericht Kassel (BSG)
Datum: 19.09.2019
Aktenzeichen: B 12 R 25/18 R
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abschluss-/Wirtschaftsprüfung
Dokumentennummer:
19005375
Mehr Rechtssicherheit für Betriebe bei beanstandungsfreien Betriebsprüfungen
BSG, Pressemitteilung vom 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R
Leitsatz der Redaktion:
Betriebsprüfungen müssen künftig auch bei fehlenden Beanstandungen zwingend durch einen Verwaltungsakt beendet werden. Die darin enthaltenen Feststellungen sind bei neuerlichen Betriebsprüfungen zu beachten und können unter Umständen einer anderslautenden Beurteilung entgegengehalten werden.
Bitte die Pressemitteilung über unten stehenden Link öffnen.