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Titel: IDW: Prüfungshinweis zum Grenzpreisvergleich von Strom
Behörde / Gericht: Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
Datum: 01.06.2017
Gesetz: KAV
Artikeltyp: Im Focus
Kategorien: Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer: 17002081

IDW: Prüfungshinweis zum Grenzpreisvergleich von Strom

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat im Juni 2017 den Hinweis zur Prüfung nach § 2 Abs. 6 Satz 3 i.V.m. Abs. 4 KAV des Grenzpreisvergleichs von Strom (IDW PH 9.970.6, Stand: 16.02.2017) veröffentlicht.

Unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 4 KAV kann ein Sondervertragskunde die Befreiung von der Konzessionsabgabe beantragen. Dazu muss der Sondervertragskunde gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber erklären, dass der Durchschnittspreis für Strom (je kWh) den er an seinen Stromlieferanten zahlt, den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Grenzpreis unterschreitet. Da die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) keine abschließenden Vorgaben zur Ermittlung des Durchschnittspreises enthält, muss der Sondervertragskunde die maßgebenden Grundsätze für die Abgabe seiner Erklärung in dieser niederlegen, wie bspw. die Bestandteile der Strombezugskosten. Neben einem Formulierungsvorschlag für einen Prüfungsvermerk enthält der

Prüfungshinweis ein Muster für eine solche Erklärung zur Grenzpreisunterschreitung.

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