Titel: Finanzgerichte sind zuständig bei Streit um Energiepauschale
Behörde / Gericht:
Arbeitsgericht Lübeck
Datum: 01.12.2022
Aktenzeichen: 1 Ca 1849/22
Gesetz: FGO, EStG
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Dokumentennummer:
23071392
Finanzgerichte sind zuständig bei Streit um Energiepauschale
- ArbG Lübeck, Beschluss vom 01.12.2022 – 1 Ca 1849/22 -
Leitsatz der Redaktion:
Für einen Streit mit dem Arbeitgeber um die Auszahlung der Energiepauschale ist das Finanzgericht (FG) zuständig. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über eine Abgabenangelegenheit. Aus § 120 Abs. 1 EStG folgt, dass der Gesetzgeber die Regelungen zur Energiepauschale entsprechend den für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung behandelt wissen wollte.
Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.