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Titel: Finanzgerichte sind zuständig bei Streit um Energiepauschale
Behörde / Gericht: Arbeitsgericht Lübeck
Datum: 01.12.2022
Aktenzeichen: 1 Ca 1849/22
Gesetz: FGO, EStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Dokumentennummer: 23071392

Finanzgerichte sind zuständig bei Streit um Energiepauschale

- ArbG Lübeck, Beschluss vom 01.12.2022 – 1 Ca 1849/22 -

Leitsatz der Redaktion:

Für einen Streit mit dem Arbeitgeber um die Auszahlung der Energiepauschale ist das Finanzgericht (FG) zuständig. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Streitig­keit über eine Abgabenangelegenheit. Aus § 120 Abs. 1 EStG folgt, dass der Gesetzgeber die Regelungen zur Energiepauschale entsprechend den für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung behandelt wissen wollte.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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